Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen


gem. Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsplichten im Finanzsektor (Offenlegungs-Verordnung) in Verbindung mit der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der Offenlegungs-Verordnung)

 

 

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Matejka & Partner Asset Management GmbH 

gem. Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsplichten im Finanzsektor (Offenlegungs-Verordnung)

 

25.08.2023 - Version 08/2023

 

Einleitung


Als Matejka & Partner Asset Management GmbH fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen Portfoliomanagement und Anlageberatung sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 (europäische Offenlegungs-Verordnung).

 

Gemäß Artikel 3 der europäischen Offenlegungs-Verordnung (OffVO) ist die Matejka & Partner Asset Management GmbH in ihrer Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet ihre Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen und bei ihren Anlageberatungstätigkeiten zu veröffentlichen.

 

Entsprechend Artikel 6 OffVO legt die Matejka & Partner Asset Management GmbH Informationen über die Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden und Informationen zu den Ergebnissen der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen, offen.

 

Bevor wir in den folgenden Abschnitten einen Überblick über den allgemeinen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene sowie unsere Methoden und Abläufe geben, möchten wir Ihnen gerne die Begriffsbestimmungen der OffVO betreffend Nachhaltigkeitsfaktoren und Nachhaltigkeitsrisiken näherbringen und auf die Unterteilung von Klimarisiken eingehen.

 

 

Nachhaltigkeitsfaktoren - Begriffsbestimmung

 


Gemäß Artikel 2 Z 24 OffVO sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

 

Nachhaltigkeitsrisiken - Begriffsbestimmung

 


Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Risiken (ESG = Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnen im Zusammenhang mit Investitionen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

 

Auch Klimarisiken zählen zu den Nachhaltigkeitsrisiken. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels rücken Klimarisiken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken immer stärker in den Fokus. Klimarisiken umfassen all jene Risiken, die durch den Klimawandel entstehen, oder infolge des Klimawandels verstärkt werden und lassen sich in physische Risiken (sich verändernde klimatische Bedingungen und aus dem Klimawandel resultierende Naturgefahrenpotentiale) und Transitionsrisiken (regulatorische Vorgaben, technologische Entwicklungen oder gesellschaftliche Veränderungen) als Folge der Entwicklungen hin zur CO2- armen Wirtschaft und Gesellschaft unterteilen.

 

 

Nachhaltigkeit in der Matejka & Partner Asset Management GmbH

 


Die Matejka & Partner Asset Management GmbH stellt sich der unternehmerischen Verantwortung auch in Bezug auf Nachhaltigkeit und bezieht bei ihrer Geschäftstätigkeit ökologisch und sozial relevante Aspekte mit ein.

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH ist bei ihrer Tätigkeit stets um gute, stabile und langfristige Kundenbeziehungen bemüht und verfügt schon aufgrund des einer Wertpapierfirma zugrunden liegenden gesetzlichen/rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung des Unternehmens über ein ausgeprägtes Corporate Governance System (Gewaltenteilung durch getrennte/unabhängige Zuständigkeitsbereiche (Risikomanagement, Compliance, Beauftragte zur Prävention von Geldwäscheund Terrorismusfinanzierung, Interne Revision), Vermeidung von Interessenskonflikten, Möglichkeit des Wistleblowing, Schutz vertraulicher Informationen und Datenschutz, Sicherstellung der Qualifikationen, Motivation der Geschäftsführer zu wertorientiertem Verhalten, Vergütungspolicy, Steuerehrlichkeit).

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH ist um gute, stabile und langfristige Angestelltenverhältnisse bemüht, bietet allen Mitarbeitern/Innen faire Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung, Chancengleichheit, lebt einen respektvollen Umgang miteinander, ermöglicht größtmögliche Selbstbestimmung bei der Erbringung der Arbeitsleistung und stellt zum Wohle ihrer MitarbeiterInnen und der Umwelt jedem/jeder MitarbeiterIn auch ein Jobticket (Wiener Linien) zur Verfügung.

 

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen bei der Portfolioverwaltung

 


Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung wie folgt ein: Bei der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken kommt es auf die Art des Finanzinstrumentes, welches in das Portfolio aufgenommen werden soll, an. Bevor Finanzinstrumente, die Finanzprodukte iSd OffVO darstellen (beispielsweise Investmentfonds oder Alternative Investmentfonds), in das Portfolio aufgenommen werden, werden die Informationen zur Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers eingeholt. Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise Aktien und Anleihen), die in das Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten wie etwa die nicht-finanzielle Berichterstattung der Investitionsunternehmen herangezogen. Auch auf den Wirtschaftssektor des Investitionsunternehmens (Emittenten) wird Bedacht genommen. Zur Beurteilung möglicher Reputationsrisiken iZm Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsunternehmen wird ergänzend auch auf Medienberichte zurückgegriffen. Zusätzlich werden vor der Aufnahme von Finanzinstrumenten (Aktien, Unternehmensanleihen etc.) in ein Portfolio weitere Nachhaltigkeitsdaten (wie etwa Informationen von externen Research-Partnern und Datenprovidern) herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten.

 

Abhängig von der bei der Portfolioverwaltung gewählten Anlagestrategie können die Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich hoch sein. Dies wird bei dem jeweiligen Portfolio separat ausgewiesen. Der Kunde/die Kundin wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite seines/ihres verwalteten Portfolios informiert.

 

Bei der von der Matejka & Partner Asset Management angebotenen Portfolioverwaltung mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich um verwaltete Portfolien nach Artikel 8 der europäischen Offenlegungs-Verordnung (OffVO).

 

Die Matejka & Partner Asset Management investiert bei der individuellen Portfolioverwaltung gemäß Artikel 8 OffVO im Rahmen der der Anlagepolitik und des Anlageziels des jeweiligen Portfolios in Vermögenswerte, die eine nachhaltige Zielsetzung haben, z.B. gemäß der EU-Klassifizierung als nachhaltig qualifiziert sind. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen in den individuellen Portfolien zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Der verbleibende Teil dem individuellen Portfolio zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigt nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. (Produkt gemäß Artikel 8 OffVO - „ light green“)

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH verwaltet auf KundenInnenwunsch weiterhin auch „klassische Vermögensverwaltungsportfolien“. Diese individuellen Portfolien berücksichtigen aufgrund der herangezogenen Anlagepolitik bzw. des Anlageziels im Investitionsprozess i) keine Nachhaltigkeitsrisiken und ii) es werden dabei ökologische/soziale Kriterien nicht herangezogen bzw. wird dabei eine nachhaltige Investitionen nicht angestrebt ("opt-out"). Die diesen Portfolien zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

 

Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Portfolien gemäß Artikel 8 OffVO

 


Im Zuge der Investitionsprozesse für Portfolien gemäß Artikel 8 OffVO überprüft die Matejka & Partner Asset Management GmbH das Investmentuniversum des Portfolios im Rahmen einer um ökologische und soziale Kriterien erweiterten Pre-Investment-Analyse basierend auf Bloomberg-Daten, externes Research, veröffentlichter Nachhaltigkeits-/nichtfinanzieller Berichte der Unternehmen und Fondsmanagementtoleranzen auf kontroverse Produkte und Verstöße gegen Verhaltensstandards, welche zu einem Ausschluss einzelner Titel aus dem investierbaren Universum führen können (Negativscreening). Die Berücksichtigung internationaler und öffentlicher Nachhaltigkeits-Daten rundet den Prozess ab. Die Einhaltung der ökologischen und sozialen Kriterien bei den entsprechenden Investitionen wird regelmäßig überwacht.

 

Die im KundenInnen-Portfolio geförderten Nachhaltigkeitseigenschaften bestehen darin, in Unternehmen mit guten ökologischen und sozialen Merkmalen zu investieren, während bspw. Emittenten, deren Erträge überwiegend aus Atomkraft, Tabakwaren, militärischen Waffen, oder aus dem Glücksspielsektor stammen, sowie Emittenten die Menschenrechte oder ArbeitnehmerInnenrechte oder -schutz missachten, ausgeschlossen werden.

Mittel- bis längerfristig kann davon ausgegangen werden, dass breit diversifizierte, nachhaltige Anlagen eine mit klassischen Anlagen vergleichbare Rendite erzielen werden. Eine diesbezügliche Zusage/Garantie kann allerdings nicht abgegeben werden.

 

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatungstätigkeit

 


AnlageberatungskundenInnen der Matejka & Partner Asset Management GmbH werden im Rahmen der vorvertraglichen Angaben auch um Informationen ersucht, in welchem Ausmaß die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken angestrebt sind.

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung von Finanzprodukten im Sinne der europäischen Offenlegungsverordnung - OffVO (das sind beispielsweise Investmentfonds oder Alternative Investmentfonds) in folgender Weise ein: Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten im Sinne der OffVO durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). In der Anlageberatung wird auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Im Zuge des Beratungsgespräches werden dem Kunden/der Kundin die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt. Der Kunde/ die Kundin wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.

 

Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise Aktien und Anleihen), die in die Beratungsleistung miteinbezogen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten wie etwa die nicht-finanzielle Berichterstattung der Investitionsunternehmen herangezogen. Auch auf den Wirtschaftssektor des Investitionsunternehmens (Emittenten) wird Bedacht genommen. Zur Beurteilung möglicher Reputationsrisiken iZm Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsunternehmen wird ergänzend auch auf Medienberichte zurückgegriffen. Zusätzlich werden vor der Aufnahme von Finanzinstrumenten (Aktien, Unternehmensanleihen etc.) in ein Portfolio weitere Nachhaltigkeitsdaten (wie etwa Informationen von externen Research-Partnern und Datenprovidern) herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten.

 

Beim Beratungsprozess mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken überprüft die Matejka & Partner Asset Management GmbH das Beratungsuniversum des Kunden/der Kundin vor Empfehlung einer Aktie oder Anleihe im Rahmen einer um ökologische und soziale Kriterien erweiterten Geeignetheitsprüfung basierend auf Bloomberg-Daten, externes Research, veröffentlichter Nachhaltigkeits-/nichtfinanzieller Berichte der Unternehmen und KundInnentoleranzen auf kontroverse Produkte und Verstöße gegen Verhaltensstandards, welche zu einem Ausschluss einzelner Titel aus dem investierbaren Universum führen können (Negativscreening). Die Berücksichtigung internationaler und öffentlicher Nachhaltigkeits-Daten rundet den Prozess ab.

 

 

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

 

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH bietet derzeit keine standardisierte Vermögensverwaltungsprodukte an und tätigt keine Eigenveranlagungen.

 

Aus diesen Gründen erfolgt derzeit keine  Offenlegung wichtigster nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Matejka & Partner Asset Management GmbH auf Unternehmensebene.

 

 

Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflichten

 


Die Geschäftsleiter der Matejka & Partner Asset Management GmbH wenden bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 1 BWG iVm § 84 Abs. 1 AktG an.

 

Der Jahresabschluss der Matejka & Partner Asset Management GmbH unter Einhaltung des § 71 WAG 2018 iVm BWG nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt und von externen Wirtschaftsprüfern unter Anwendung der internationalen Prüfstandards (international Standards on Auditing – ISA) geprüft.

 

Die Geschäftsleitung der der Matejka & Partner Asset Management GmbH hat angemessenen und geeigneten Strategien, Verfahren und Systeme zur Gewährleistung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im gesamten Unternehmen und für deren Weiterentwicklung eingeführt.

 

 

Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berüchsichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

 


Die Vergütungspolitik der Matejka & Partner Asset Management GmbH steht im Einklang mit ihrer Geschäftsstrategie sowie mit ihren Zielen, Werten und langfristigen Interessen. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass der Unternehmenserfolg und die Risikoübernahme berücksichtigt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen werden.

 

Im Rahmen der Vergütungspolitik der Matejka & Partner Asset Management GmbH werden Nachhaltigkeitsrisiken entsprechend berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken.

 

 

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung

 


Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Alle MitarbeiterInnen der Matejka & Partner Asset Management werden künftig laufend an Fortbildungen zu den jeweils relevanten Nachhaltigkeitsthemen teilnehmen.

 

Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei den in diesem Dokument beschriebenen Strategie kommen.

  

 

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

 

 

28.04.2023 - Version 04/2023

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH berücksichtigt in Anbetracht der Größe, Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten von Finanzprodukten, die Gegenstand ihrer Beratung sind, einige der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihrer Anlageberatung auf Basis der von den Finanzmarktteilnehmern (Produktherstellern) stammenden Informationen.

 

Jeder/Jede neue und bestehende Kunde/Kundin wird vor Beginn eines Beratungsgespräches mit dem "Informationsblatt zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ über die Möglichkeiten nachhaltiger Finanzprodukte aufgeklärt. Sich daraus gegebenenfalls ergebende Fragen des (potenziellen) Kunden/der (potenziellen) Kundin werden vom Berater beantwortet. Anschließend kann der (potenzielle) Kunde/die (potenzielle) Kundin aus freien Stücken (unbeeinflusst) seine/ihre Nachhaltigkeitspräferenzen bekanntgeben.

 

Bestimmt der (potenzielle) Kunde/ die (potenzielle) Kundin, dass in ein Finanzinstrument investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt der (potentielle) Kunde/ die (potenzielle) Kundin qualitative oder quantitative Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen wird, gleicht die Matejka & Partner Asset Management GmbH diese Angaben mit den von den Finanzmarktteilnehmern (Produktherstellern) stammenden Informationen ab.

 

Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass eines oder mehrere Finanzinstrumente den Angaben des (potenziellen) Kunden/der (potenziellen) Kundin entsprechen bzw. für ihn/sie geeignet sind, kann dieses bzw. können diese Finanzinstrumente dem Kunden/ der Kundin empfohlen werden.

 

Ergibt die Beurteilung der Geeignetheit, dass keine Finanzinstrument den Angaben des (potenziellen) Kunden/der (potenziellen) Kundin entspricht bzw. für ihn/sie geeignet ist, wird dem (potenziellen) Kunden/ der (potenziellen) Kundin kein Finanzinstrument empfohlen und er/sie wird über diesen Umstand aufgeklärt. Dem (potenziellen) Kunden/ der (potenziellen) Kundin steht es anschließend frei, seine/ihre ursprünglichen Angaben zu überdenken sowie gegebenenfalls anzupassen. Die Aufklärung sowie gegebenenfalls auch die Anpassungen des (potenziellen) Kunden/ der (potenziel- len) Kundin werden dokumentiert. Passt der (potenzielle) Kunde/ die (potenzielle) Kundin seine/ihre ursprünglichen Angaben an, erfolgt auf Basis dieser angepassten Nachhaltigkeitspräferenzen eine erneute Beurteilung der Geeignetheit.

 

Entscheidet sich der (potenzielle) Kunde/die (potenzielle) Kundin dafür, sich als "nachhaltigkeitsneutral" einzustufen, dürfen ihm in der Folge geeignete Finanzprodukte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen empfohlen werden sowie auch geeignete Finanzprodukte, die nachhaltigkeitsbezogene Merkmale nicht aufweisen.

 

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

 

 

28.04.2023

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH bietet derzeit keine standardisierten Vermögenverwaltungen an.

 

Bei individueller Vermögensverwaltung mit Nachhaltigkeitspräferenzen und Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stellt die die Matejka & Partner Asset Management GmbH ihren KundInnen eine Erklärung gem. Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 zur Verfügung.

 

Formular zur Erklärung gem. Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288

 

Die Matejka & Partner Asset Management GmbH managet Fonds gemäß Artikel 8 Offenlegungs-Verordnung („Light Green“) der LLB Invest KAG. Die entsprechenden Informationen zu diesen Fonds werden auf der Website der LLB Invest KAG veröffentlicht und laufend auf aktuellem Stand gehalten.